Aktuelles

BVMed-HygieneImpulse

Der BVMed setzt in Sachen Hygiene neue Impulse - für eine Stunde, einmal im Quartal - und hat das CoC eingeladen, diese mitzugestalten. Es werden Themen besprochen, die viele Akteure im Gesundheitswesen zum Infektionsschutz im Alltag beschäftigen. 

Dienstag, 24. März 2026 | 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Impulsvortrag „Sepsis erkennen und richtig (be)handeln: Eine Verantwortung, die wir alle teilen“ 
Ellen Heyd und Thuan Madzharov
Projektleitung der Kampagne „Deutschland erkennt Sepsis“ des Aktionsbündnis Patientensicherheit
- Ihre Anmeldung ist hier möglich.

Dienstag, 23. Juni 2026 | 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Impulsvortrag „Öffentliche Darstellung der Hygienedaten“
Prof. Dr. med. Irit Nachtigall
Direktorin des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin, Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, Berlin
Fachärztin für Anästhesie, Zusatzbezeichnungen Intensivmedizin, Notfallmedizin, Infektiologie ABS Expertin und Krankenhaushygiene; 
- Ihre Anmeldung ist hier möglich.

Dienstag, 29. September 2026 | 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Impulsvortrag „Hygiene. Kompetenz. Arztpraxis.“
Marion Dorbath und Claudia Lupo
Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KV`en und der KBV
- Ihre Anmeldung ist hier möglich
 

(Stand:19.02.2026)

Gemeinsames Webinar mit dem Virchowbund

Hygiene-Plan für die Praxis: eine Anleitung

Hygiene in der Arztpraxis ist so wichtig wie komplex. Schnell werden relevante Details und Neuerungen im Hygieneplan vergessen – oder gleich der ganze Hygieneplan. Das wird spätestens dann zum Problem, wenn die Aufsichtsbehörde bei Ihnen anklopft. Doch mit unserem Webinar (18.03.2026 von 18.00 - 19.30 Uhr) vermeiden Sie solche Probleme.

Hier erfahren Sie die wichtigsten Infos zu Ihrem praxiseigenen Hygieneplans:

  • Wofür ist der Hygieneplan nützlich und nötig?
  • Was muss darin stehen?
  • Wie erstellen Sie ihn und halten ihn aktuell?
  • Welche Behörden überwachen die Einhaltung des Hygieneplans und wie?
  • Wer unterstützt Sie bei Ihrem eigenen Hygienemanagement?

Zur Anmeldung geht es hier.

(Stand: 06.02.2026)

Jahrestreffen der KV-Hygieneberater in Bad Nauheim

Aus allen Bundesländern reisten die Berater des „Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte der KV’en und der KBV“ (CoC) am 18./19.11.2025 nach Bad Nauheim in die Carl-Oelemann-Schule (COS), um im Thema Aufbereitung von Medizinprodukten ihr Wissen und ihre Erfahrungen in einem zweitätigen Workshop auszutauschen. 

Hier geht es zum Artikel.

(Stand: 07.01.2026)

Prüfungen nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung sowie auf elektrische Sicherheit

Prüfpflichten für das sichere Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten können sich sowohl aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) als auch aus den Herstellerangaben bzw. dem Arbeitsschutz ergeben. Das CoC listet für alle Medizinprodukte die Prüfungen nach der MPBetreibV (Stand 02/2025) und nach den Unfallverhütungsvorschriften auf. Dabei werden auch Prüfungen auf elektrische Sicherheit für sonstige elektrische Geräte, die keine Medizinprodukte sind aber in Arztpraxen vorkommen können, aufgeführt.

Prüfungen nach MPBetreibV

(Stand: 17.10.2025)

Anpassungen im Hygieneleitfaden 2023

Die vom CoC herausgegebene Broschüre „Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“ 3. Auflage 2023 entspricht aufgrund von Änderungen verschiedener Rechtsgrundlagen an einigen wenigen Stellen nicht mehr dem aktuellen Stand. Durch die neue Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) von 02/2025 muss insbesondere das Kapitel 4 Medizinprodukte mit dem aktuellen Stand abgeglichen werden. Bis zur Aktualisierung der gesamten Broschüre, sind die wesentlichen Änderungen der einzelnen Kapitel in einem „Einlegeblatt“ mit Erläuterungen aufgeführt. Dieses Einlegeblatt ist der Broschüre vorangestellt worden.

Im Downloadbereich kann die gesamte Datei „CoC-Hygieneleitfaden 2023_inkl. Anpassungen 2025“ eingesehen werden.

Die Datei „CoC-Hygieneleitfaden 2023_Anpassungen 2025“zeigt die Anpassungen im Überblick.

(Stand: 01.08.2025)

Dokumentation nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Neue MPBetreibV 02/2025: Um ein sicheres Betreiben und Benutzen aller Produkte (= Medizinprodukte und vergleichbare medizinische Produkte) als Betreiber in der Praxis zu gewährleisten, sind konkrete Anforderungen einzuhalten und zu dokumentieren. Das CoC hat dazu eine Übersicht zur erforderlichen Dokumentation nach MPBetreibV erstellt, welche auch folgende Mustervorlagen enthält:

  • Muster - Einweisung in aktive nichtimplantierbare Produkte einschließlich Software (§ 4 Abs. 3 und § 17 MPBetreibV)
  • Muster - Bestandsverzeichnis (§ 14 Abs. 2 MPBetreibV)
  • Muster - Dokumentation über Implantate der Anlage 3 (§ 16 Abs. 2 MPBetreibV)
  • Muster - Medizinproduktebuch (§ 13 Abs. 2 MPBetreibV)

Die Mustervorlagen können als Word-Version zur individuellen Anpassung an die eigene Praxis bei den Hygieneberatern der Kassenärztlichen Vereinigungen angefordert werden.

Dokumentation nach MPBetreibV

(Stand: 17.07.2025)
 

Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

“Verordnung über das Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten” (neu)
("Verordnung über das Errichten Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten" - alt)

Am 20.02.2025 ist eine Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in Kraft getreten, die diverse Änderungen mit sich bringt. Anlass der Änderungen sind u. a. die Begriffsanpassungen an die EU-Verordnung über Medizinprodukte (MDR) und das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen und der damit vermehrte Einsatz von Medizinprodukte-Software, für welche Prüfvorgaben eingeführt werden. 

Das CoC hat die neue MPBetreibV gesichtet, Änderungen im Überblick dargestellt, aber auch neue Inhalte der MPBetreibV mit ausführlichen Begründungen aus verschiedenen Veröffentlichungen zusammengestellt.

Übersicht der neuen MPBetreibV

(Stand: 04.07.2025)

Informativer Anhang 2: Hygiene bei der Aufbereitung von endokavitären Ultraschallsonden

Ergänzend zur Zusammenfassung (Stand 18.03.2025) der "Anlage 8: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von thermolabiler Endoskope" 

Das CoC hat aus dem Informativen Anhang 2 der Anlage 8 verschiedene Muster-Standardarbeitsanweisungen (Muster-SAA) zur Aufbereitung von transvaginalen und transrektalen Ultraschallsonden der Einstufung semikritisch A erstellt. Zusätzlich finden sich Muster-Protokolle für eine dokumentierte Freigabe und eine qualifizierte Einweisung. Die zutreffenden Musterdokumente sind praxisbezogen anzupassen:

  • SAA - Reinigung und Desinfektion durch Wischen
  • SAA - Reinigung und Desinfektion im Tauchbad
  • SAA - Wischreinigung und maschinelle Desinfektion
  • SAA - Tauchbadreinigung und maschinelle Desinfektion
  • Muster-Protokoll - dokumentierte Freigabe/ qualifizierte Einweisung

Eine bearbeitbare Word-Version der zusammenhängenden Musterdokumente erhalten Sie bei der Hygieneberatung Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.

(Stand: 03.04.2025)

Anlage 8: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung thermolabiler Endoskope (2024)

Die Ende 2024 aktualisierte "Anlage 8: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung thermolabiler Endoskope" zur KRINKO-BfArM-Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukte" (2012) ersetzt die alte "Anlage 8 Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung flexibler Endoskope und endoskopischen Zusatzinstrumentarium" mitsamt aller acht Anhänge.

Das CoC hat die aus seiner Sicht besonders relevanten Inhalte der aktualisierten Anlage 8 zusammengefasst. Außerdem findet sich am Ende dieser Zusammenfassung auf zwei Seiten eine Übersicht zur hygienisch-mikrobiologischen Qualitätssicherung von Endoskopen. Diese Ausarbeitung stellt die Unterschiede von "QS-Vereinbarung zur Koloskopie", Anlage 8 (2012)" und "Anlage 8 (2024)" gegenüber. 

Zusammenfassung Anlage 8

(Stand: 18.03.2025)

Aktuelle Informationen zu DEMIS

Das „Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS)“ zur elektronischen Meldung von Infektionskrankheiten gemäß IfSG ist ab sofort für die Arztpraxen freigeschaltet.
 
Nun können auch Ärzte meldepflichtige Infektionskrankheiten über das DEMIS-Portal an die Gesundheitsämter melden. Das DEMIS-Meldeportal ersetzt das bisherige Meldeverfahren über die Fax-Meldemögen.

Dem RKI obliegt die Bereitstellung und Betreuung des DEMIS-Meldeportals und stellt dazu umfangreiche Informationsmaterialien für die Arztpraxen bereit: 

Weitere Informationen und Hintergründe erhalten Sie hier.

Auch informiert die KBV in den jüngsten Praxisnachrichten zum Thema.

(Stand: 07.03.2025)

"Desinfektion: kurz und knapp"

Fragen zur chemischen Desinfektion, die von Arztpraxen beispielsweise an Hygieneberaterinnen und -berater der KVen gestellt werden.

Gemeinsam vom VAH und dem CoC beantwortet.

Hier gelangen Sie zu den Praxistipps.

Kongress-Termine 2026

18. Kongress für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene (DGKH)

  • 26. - 29.04.2026 JW Mariott Hotel Berlin
  • Nähere Informationen entnehmen Sie hier

29. Jahreskongress der DGSV e.V. 

  • 30.09. - 02.10.2026 im CongressPark Wolfsburg
  • Nähere Informationen entnehmen Sie bitte hier

Freiburger Infektiologie- und Hygienekongress (BZH)

  • 07. - 09.10.2026 in Freiburg
  • Nähere Informationen entnehmen Sie bitte hier