Gesetze und Verordnungen zu Medizinprodukten

 

 

Übersicht zum nationalen Medizinprodukterecht
Bereits im Mai 2017 sind folgende neue EU-Verordnungen in Kraft getreten:  
• Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) 
• Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR)

Der geplante Geltungsbereich vom 26.05.2020 wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie auf den 26.05.2021 (bzw. 26.05.2022) verschoben. Beide Verordnungen (MDR und IVDR) gelten in den Mitgliedstaaten der EU unmittelbar und müssen daher nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Gleichwohl sind im nationalen Medizinprodukterecht umfängliche Anpassungen notwendig, die durch das Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG) sowie die Medizinprodukte-EU-Anpassungsverordnung (MPEUAnpG) erfolgt sind.

Diese notwendigen Anpassungen, sowie die daraus resultierende Änderungen insbesondere an das Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten in medizinischen Einrichtungen haben wir in einer Übersicht tabellarisch dargestellt.

Die Übersicht des CoC können Sie hier einsehen.

(Stand: 01.07.2021)