Gesetze und Verordnungen zu Medizinprodukten

 

Aufbereitung von Medizinprodukten

  • Empfehlung der KRINKO/BfArM: Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten
  • Aufgrund der hohen Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten wurde die Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV e.V.) 1996 gegründet. Primäres Ziel der DGSV ist die Schaffung eines einheitlich hohen Qualitätsstandards bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Unter "Fachinformationen" finden sich Empfehlungen und Leitlinien, die die Maßnahmen einer korrekten Medizinprodukte-Aufbereitung beschreiben.
  • Die Ziele des Arbeitskreis Instrumentenaufbereitung (AKI) sind die Erarbeitung und Bereitstellung von praxisorientierten Informationen zur richtigen Aufbereitung von wiederverwendbaren Medizinprodukten mit dem Schwerpunkt medizinisches Instrumentarium. Im Mittelpunkt stehen anwenderbezogene Hinweise und Empfehlungen zu verschiedenen Schwerpunkten.

 

Weitere Informationen

  • www.gesetze-im-internet.de- Gesetze und Verordnungen können jeweils in der geltenden Fassung abgerufen werden
  • CE-Richtlinien.eu - Informationen rund um die CE-Kennzeichnung
  • www.buzer.de - Einblick in geltende Vorschriften, frühere Fassungen und Textänderungen durch Gegenüberstellungen und Hervorhebungen